Religiöse Neutralität

In einer pluralistisch geprägten Gesellschaft ist es essentiell, dass junge Menschen ein religiös-weltanschauliches Gespür entwickeln, Denkweisen einzuordnen vermögen und ihre eigenen existenziellen und weltanschaulichen Fragen klären können.

Standpunkt der VBG
Ein korrekter und behutsamer Umgang

Die Forderung nach religiöser Neutralität tangiert die VBG sehr direkt an zwei Punkten. Zum einen gibt es Stimmen, die es als Verstoss werten, wenn sich an einer Universität, einer Pädagogischen Hochschule oder einer Mittelschule christliche Gruppen treffen. In diesem Fall plädieren wir für eine Sicht dieser Institutionen als «Lebensraum», der Ernährungsgewohnheiten oder psychologische Bedürfnissen genauso berücksichtigt wie religiös-weltanschauliche Interessen. Zum anderen ist die religiöse Neutralität des Staates ein Schlüsselthema für christliche Lehrpersonen an öffentlichen Schulen. Um sie in ihrer Aufgabe zu unterstützen, gibt es den Fachkreis Pädagogik der VBG.

Mit Regionaltreffen und einer jährlichen Kurswoche während den Herbstferien ermutigt der Fachkreis zu einem korrekten und behutsamen Umgang mit dem Thema Glaube und Religion im Schulkontext. Neben den Treffen für Lehrpersonen und PH-Studierende gibt ein monatliches Rundmail Impulse für christlich motivierten Unterricht. Hinter all diesen Aktivitäten steht die Überzeugung, dass die religiöse Neutralität des Staates eine gute und wichtige Errungenschaft ist, die aber oft falsch verstanden wird.

Bedeutung der Neutralität
Die kulturelle Prägung des Staates

Dass der Staat zu religiöser Neutralität verpflichtet ist, bedeutet nämlich in erster Linie, dass der Staat nicht für die Angehörigen einer bestimmten Religion Partei ergreifen darf. Dieser Grundsatz steht nicht explizit in der Bundesverfassung, wird vom Bundesgericht im Zusammenhang mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie dem Diskriminierungsverbot aber als verbindliches Recht anerkannt, auf das man sich berufen kann.

Dass der Staat in religiösen Dingen parteilos sein muss, bedeutet keineswegs, dass religiöse Gemeinschaften nicht beurteilt werden können. Dabei müssen jedoch andere Argumente ins Feld geführt werden als religiös-theologische, etwa die historische Bedeutung einer Religionsgemeinschaft oder die Vereinbarkeit ihrer Aktivitäten mit den demokratischen Werten des Staates. Hier wird auch die Bedeutung des Wortes «neutral» erkennbar, das sich vom lateinischen neuter ableitet, «weder das eine noch das andere»: Als Negativdefinition bezeichnet die Neutralität des Staates lediglich, wie der Staat nicht sein soll.

Weitere Artikel zu religiöser Neutralität und anderen Themen finden sich auf der VBG-Webseite: